TSVÖ-Schnuppertauchen
Kompetenz
Die TeilnehmerInnen sollen einen leichten Tauchgang, bei dem sie in jeder Hinsicht vom Tauchlehrer/von der Tauchlehrerin betreut werden, positiv erleben. Nach diesem Tauchgang sollen sie sich nach Möglichkeit für das Sporttauchen interessieren. Des Weiteren erlangen die TeinehmerInnen nach dem Schnuppertauchen keine Qualifikation zur selbstständigen Durchführung von Tauchaktivitäten.
Voraussetzungen
- Mindestalter: Ab 8 Jahren
Sonstiges:
- Selbsterklärung bzw. Erklärung der Erziehungsberechtigten zum Gesundheitszustand
- Schriftliche Erklärung, dass der/die Minderjährige schwimmen kann
Ausbildungsstufe:
- keine
Anzahl der Pflichttauchgänge:
- keine
Sonderregelungen:
- Schnuppertauchgänge dürfen nur bei Tageslicht und im Schwimmbad oder begrenzten Gewässer durchgeführt werden.
- Es soll eine Flachwasserzone vorhanden sein, die es den TeilnehmerInnen erlaubt, im Wasser stehen zu können.
- Die Wassertemperatur sollte so hoch sein, dass ohne Wärmeschutz / Neoprenbekleidung über 15 Minuten problemlos getaucht werden kann.
- Der Tauchverein stellt sämtliches erforderliches Material für den Schnuppertauchgang